Gemäß der Eisenbahngesetz-Novelle, ausgegeben im Dezember 2020 §§ 118, wurde SCHIG mbH
Das Infrastrukturregister ermöglicht eine internetbasierte, computergestützte Abbildung der österreichischen bzw. europäischen Eisenbahninfrastruktur entsprechend der Vorgaben der Durchführungsverordnung 2019/777/EU und Durchführungsverordnung (EU) 2023/1694 der Kommission vom 10. August 2023 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 321/2013, (EU) Nr. 1299/2014, (EU) Nr. 1300/2014, (EU) Nr. 1301/2014, (EU) Nr. 1302/2014, (EU) Nr. 1304/2014 und der Durchführungsverordnung (EU) 2019/777.
Der Hauptzweck des Infrastrukturregisters besteht in der Darstellung transparenter Eigenschaften des Netzes und der Nutzung als Referenzdatenbank. Seine Daten sollen vor allem zu Prüfung vor der Nutzung genehmigter Fahrzeug gemäß Artikel 23 der Richtlinie 2016/797/EU, Veröffentlichung von Vorschriften und Einschränkungen strikt lokaler Art gemäß Artikel 14 Abs. 11 der Richtlinie (EU) 2016/797, Überwachung der Fortschritte bei der Herstellung der Interoperabilität des Eisenbahnsystems der Union, Erstellung der Schienennetz-Nutzungsbedingungen in Bezug auf die Art der Infrastruktur, Erstellung des in Anlage D2 der Durchführungsverordnung 2019/773/EU genannten Streckenbuchs (Artikel 6 Abs. 2) und Daten-Wiederverwendung in anderen IT-Tools dienen.